Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der IDC International Digital Communication GmbH
Josef-Orlopp-Straße 54, 10365 Berlin
HRB 215268 B, Amtsgericht Charlottenburg

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der IDC International Digital Communication GmbH (nachfolgend „IDC“) und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von IDC ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website der IDC unter www.idc-technik.de öffentlich einsehbar.

Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, sich vor Vertragsabschluss über den Inhalt der AGB zu informieren. Spätestens mit Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen als zur Kenntnis genommen und Bestandteil des Vertrages – auch ohne gesonderten Hinweis im Einzelfall.

2. Vertragsabschluss

Angebote von IDC sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch IDC oder mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

Mit Angebotsannahme oder Inanspruchnahme der Leistungen von IDC bestätigt der Kunde, dass er von den AGB in ihrer auf www.idc-technik.de veröffentlichten Fassung Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen IDC zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen sowie zur Geltendmachung von Mehraufwand.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet.

Zahlungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) bei Unternehmen bzw. 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern berechnet.

IDC behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Arbeiten auszusetzen.

4a. Vorkasse und Abschlagszahlungen

IDC ist berechtigt, vor Beginn der Leistungen eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

Bei umfangreichen Projekten kann IDC Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt oder nach festgelegten Meilensteinen verlangen.

Ohne fristgerechte Zahlung der vereinbarten Abschläge ist IDC berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder zu unterbrechen. Eventuelle hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

4b. Zahlungsverzug, Inkasso und Abtretung

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist IDC berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Darüber hinaus ist IDC berechtigt, sämtliche durch den Verzug entstandenen Kosten – insbesondere Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten – dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Der Mindestverzugsschaden beträgt 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB, sofern es sich beim Kunden um ein Unternehmen handelt.

IDC ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte (z. B. Inkassodienstleister) zur Einziehung abzutreten. Eine vorherige Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich.

Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IDC.

Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegenüber Dritten an IDC ab.

6. Fristen und Termine

Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Wetter, Lieferengpässe, behördliche Auflagen) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Bei Bauleistungen sind Fristen nur bei rechtzeitiger Freigabe des Bauortes und aller notwendigen Genehmigungen verbindlich.

7. Abnahme und Gewährleistung

Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung durch schriftliches Abnahmeprotokoll.

Mängel sind schriftlich anzuzeigen. IDC hat das Recht auf Nacherfüllung.

Gewährleistungsfristen richten sich nach § 634a BGB (in der Regel 2 Jahre bei Werkleistungen, 5 Jahre bei Bauleistungen).

8. Haftung

IDC haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden – ist ausgeschlossen.

9. Rücktritt und Kündigung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jede Partei zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt.

IDC ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder in Zahlungsverzug gerät.

10. Datenschutz

IDC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite.

10a. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation im Rahmen der Vertragsabwicklung kann auch per E-Mail oder anderen elektronischen Mitteln erfolgen, sofern keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Mitteilungen, Rechnungen, Protokolle und technische Unterlagen auch in elektronischer Form zu erhalten.

IDC übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der Übertragung außerhalb des eigenen IT-Systems, insbesondere bei unverschlüsselten E-Mails.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Berlin.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass IDC zur Geltendmachung offener Forderungen berechtigt ist, externe Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte zu beauftragen und dabei auch notwendige Vertrags- und Abrechnungsdaten weitergibt, sofern dies zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche erforderlich ist.

 

Stand: Dezember 2024